Ich habe eine Leistungskontrolle nicht bestanden. Was kann ich tun?
Je nach Kurstyp können ungenügende Leistungskontrollen und Lehrveranstaltungen wiederholt oder kompensiert (d.h. durch eine ausreichende Menge befriedigender bzw. guter und sehr guter Noten aus anderen Veranstaltungen ausgeglichen) werden.
Welche Leistungskontrollen und Kurse kann ich wiederholen und wie oft?
Bei den Einführungsveranstaltungen besteht die Möglichkeit, nicht bestandene Leistungskontrollen zweimal zu wiederholen. Die erste Gelegenheit zur Prüfungswiederholung wird in Form eines zweiten Prüfungstermins zeitnah zur ersten Prüfung angeboten. Wer die Leistungskontrolle auch beim wiederholten Versuch nicht besteht, muss die Lehrveranstaltung im kommenden Jahr wiederholen und darf erst dann zu einer dritten Prüfung antreten. Da Major-Studierende auch den Kurs "Wissenschaftliches Schreiben" zwingend bestehen müssen, können sie nicht bestandene Leistungskontrollen auch hier zweimal wiederholen.
Bei allen übrigen Kursen können ungenügende Leistungskontrollen einmal wiederholt werden; ungenügende Hausarbeiten können innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Note überarbeitet werden. Ist die Leistungskontrolle auch beim zweiten Versuch ungenügend, bleibt diese zweite ungenügende Note stehen. Bei Basiskursen (LW), Vertiefungs-, Aufbau- und Ergänzungskursen besteht die Möglichkeit, einen anderen, gleichwertigen Kurs zu besuchen und sich das Prüfungsresultat anstelle der ungenügenden Note anrechnen zu lassen (die Veranstaltung mit der ungenügenden Note kann man in dem Fall in der Planungssicht des KSL einfach in der Zwischenablage behalten). Alternativ dazu kann eine begrenzte Zahl von Noten kompensiert, d.h. trotz der ungenügenden Note ans Studium angerechnet werden (solange der Notenschnitt insgesamt über einer 4.0 bleibt). Basismodule (SW) können nicht wiederholt und auch nicht durch andere Kurse ersetzt werden, hier müssen ungenügende Noten nach dem zweiten Versuch kompensiert werden.
Bei ungenügenden Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) ist keine Überarbeitung innerhalb von 8 Wochen möglich, sondern eine Arbeit zu einem neuen Thema zu verfassen.
Was geschieht, wenn ich den Termin für eine Prüfungswiederholung nicht wahrnehmen kann?
Wer den Termin für eine Prüfungswiederholung nicht wahrnehmen kann, muss ein ärztliches Attest bzw. einen anderen triftigen Verhinderungsgrund vorweisen. Als zulässige Begründungen gelten Schwangerschaftsbeschwerden, Krankheit oder Unfall der Kandidatin bzw. des Kandidaten und der Tod einer nahestehenden Person. Berufliche Verpflichtungen gelten nicht als Verhinderungsgrund.
Wie viele ungenügende Lehrveranstaltungen können kompensiert werden?
- Bachelor Major: 2.
- Bachelor Minor (60 oder 30 ECTS-Punkte): 1.
- Master Major: 2.
- Master Minor: 1.
Welche ungenügenden Studienleistungen können nicht kompensiert werden?
Einführungsveranstaltungen, Leistungen im Wahlbereich, BA- und MA-Arbeiten sowie nichtbestandene Leistungskontrollen im pass/fail-Modus (inkl. "Wissenschaftliches Schreiben") können nicht kompensiert werden.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine ungenügende Veranstaltung kompensieren möchte?
Die Studierenden können über KSL selbst kompensieren. Eine Kompensation kann nur durchgeführt werden, wenn die Veranstaltung in der Planungssicht nicht in der Zwischenablage liegt. Möchte man eine Kompensation wieder rückgängig machen, verschiebt man diese wieder in die Zwischenablage und anschliessend wieder zurück in das Gefäss.