Die Abgabefrist für schriftliche Hausarbeiten ist 6 Monate nach Vorlesungsbeginn. Stichtag ist für alle der Tag des Semesterbeginns, also Montag. Als Abgabedatum zählt im Zweifelsfall das Absendedatum der E-Mail bzw. das Datum des Poststempels. Bei Krankheit verlängert sich die Abgabefrist um die durch das ärztliche Attest beglaubigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit. In allen anderen Fällen sind keine Fristverlängerungen möglich. Ungenügende Arbeiten haben innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Note überarbeitet zu werden.
Die institutsinternen Abgabetermine für Bachelorarbeiten sind der 30.4. für das Frühjahrssemester und der 31.10. für das Herbstsemester. Diese beiden Termine sollen gewährleisten, dass die Arbeit rechtzeitig korrigiert ist, wenn Sie z.B. für das Masterstudium an eine andere Universität wechseln möchten. In Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer kann aber auch ein anderer Abgabetermin festgelegt werden. Wer sich im Folgesemester nicht mehr immatrikulieren will, muss die Arbeit zwingend vor der 8. (HS) bzw. der 38. (FS) Kalenderwoche abgeben.
Aktuelle Abgabefristen für Masterarbeiten finden sich auf der Homepage des Dekanats.
Bachelor- und Masterarbeiten müssen gemäss RSL Art. 30 die unten verlinkte, datierte und eigenhändig unterschriebene Selbständigkeitserklärung enthalten.