Zulassung zu den Master-Studienprogrammen
Inhaberinnen und Inhaber eines BA-Abschlusses Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft einer schweizerischen Universität werden zu den MA-Studienprogrammen in den entsprechenden Studienrichtungen ohne Eintrittsvoraussetzungen zugelassen. Studierende, die einen BA-Abschluss in einer anderen Studienrichtung erworben haben, werden zu den Masterstudienprogrammen zugelassen, sofern sie die in den Studienplänen festgelegten Anforderungen erfüllen.
Wird beim Übertritt ins Masterstudium ein Wechsel der Studienprogramme vom BA-Minor zum MA-Major innerhalb der gleichen Studienrichtung vorgenommen, können Zusatzleistungen (Eintrittsbedingen oder Auflagen zum Abschluss des Masterstudiums) im Umfang von bis zu 60 ECTS-Punkten verlangt werden.
Studierende mit einem ‚kleinen’ BA-Minor im Fach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (30 KP), die ein MA-Minor-Studienprogramm im selben Fach absolvieren möchten, müssen spätestens zu Beginn des Masterstudiums Zusatzleistungen im Umfang von ca. zwölf ECTS-Punkten erbringen. Ziel ist dabei in erster Linie das Nachholen der in den übrigen germanistischen BA-Studienprogrammen obligatorischen Einführungsmodule. Studierende der MA-Minor-Studienprogramme German Studies (Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft) und Deutsche Literaturwissenschaft müssen überdies mindestens eine sprach- oder literaturwissenschaftliche Seminararbeit auf BA-Stufe verfasst haben (z.B. im Rahmen eines Basiskurses, eines Vertiefungskurses oder eines Kurses Wissenschaftliches Schreiben).
Detaillierte Angaben zu den Zusatzleistungen im Hinblick auf die verschiedenen Studienprogramm-Varianten finden Sie hier (pdf, 43KB).